
| Theorie | Nachweis über die theoretische Einweisung erfolgt in einer schriftlichen Arbeit |
| Praxis | 10 Flugstunden |
| Prüfung | Keine. Der Nachweis über die praktische Einweisung und der Nachweis über die theoretischen Kenntnisse werden bei der zuständigen Erlaubnisbehörde eingereicht. |