Flugschule

Ausbildung zum Luftfahrzeugführer

Lizenzen

Für folgende Lizenzen bieten wir die Ausbildung an:

PPL(A) – Privat Pilotenlizenz A Berechtigt zum nichtgewerblichen Fliegen von Luftfahrzeugen und wird in allen Ländern der EU anerkannt.
LAPL(A) Berechtig zum Fliegen von Leichtflugzeuge bis zwei Tonnen Höchstabfluggewicht (MTOW). Es dürfen maximal drei Passagiere befördert werden und sie ist nur in Deutschland gültig.
Nachtflug Berechtigt zum Fliegen nach Sonnenuntergang sowie nach Sicht in der Nacht mit Navigationsinstrumenten.
Verlängerung Verlängerung von Lizenzen PPL / VFR / IFR durch ausgebildetes, berechtigtes Personal.
Jahresüberprüfung Jährliche Checkflüge für ein- und zweimotorige Flugzeuge.
Einweisung Einweisung auf verschiedene Flugzeugtypen für den Erhalt einer Typenberechtigung.
BZF I / BZF II / AZF Im Rahmen der Ausbildung wird den Schülern der Sprechfunk vermittelt und entsprechende Prüfungen abgelegt. Der Unterricht erfolgt individuell und orientiert sich am Zeitvolumen der Schüler.
Lernen für die Pilotenlizenz

Unterrichtsdurchführung

Der Theorie und Praxisunterricht erfolgt vom ersten Tag der Ausbildung an im Gleichklang. So können theoretisch erworbene Kenntnisse sofort praktisch umgesetzt, getestet und erfahren werden. Dies wirkt sich sehr positiv auf den weiteren Lernerfolg aus.
Unsere Ausbildung erfolgt Jahreszeiten unabhängig. Dies ist durch die hervorragenden Verhältnisse am Altenburger Flugplatz uneingeschränkt möglich. Nachtflüge werden vorwiegend in den Wintermonaten durchgeführt.

Kosten

Die Kosten einer Ausbildung zum Luftfahrzeugführer hängen von verschiedenen Faktoren ab. Gern erörtern wir in einem Gespärch mit Ihnen die Möglichkeiten und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns bitte! ⪼ Kontakt